Rechtliches

Barrierefreiheit

Stand: 14. Oktober 2026

Wir möchten, dass alle Menschen bei klemmbrett.de bestellen können – auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder mit wenig Zeit. Diese Erklärung sagt dir, was die Seite dafür tut, wo sie noch nicht so weit ist und an wen du dich wenden kannst. Sie gilt für den Online-Shop unter www.klemmbrett.de der Bütic GmbH und beruht auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Anlage 3). Wir prüfen die Seite laufend und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal im Jahr.

So funktioniert das Bestellen bei uns

Kommst du an einer Stelle nicht weiter? Schreib uns eine E-Mail (Kontakt siehe unten) – wir helfen dir, die Bestellung abzuschließen, und schicken dir Informationen bei Bedarf in einem anderen Format.

Was wir für Barrierefreiheit tun

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Heute erfüllt die Seite unter anderem:

Wie wir geprüft haben: Selbstbewertung durch die Bütic GmbH am 14. Oktober 2026. Alle 26 Seiten (dazu der Konfigurator auf Englisch) haben wir automatisch nach WCAG 2.1 AA geprüft – am Bildschirm, auf dem Handy und vor der Cookie-Auswahl – und jede Seite nur mit der Tastatur durchlaufen. Für jeden Tab-Schritt haben wir festgehalten, was ein Vorleseprogramm ansagt, und den ganzen Bestellweg vom Konfigurator mit Gravur über den Warenkorb bis zur Kasse ohne Maus ausgeführt. Die dabei gefundenen Lücken sind behoben – unter anderem verlor der Konfigurator nach jeder Auswahl den Tastaturfokus, einige Knöpfe (Menge, Gravur, Ösen-Position, Farbfelder, Bildvergrößerung) reagierten nur auf die Maus, Fehlermeldungen der Kasse wurden nicht vorgelesen, und einige Texte im Seitenfuß waren zu blass.

Bekannte Einschränkungen

Ehrlich gesagt: Nicht alles ist schon so weit. Diese Punkte kennen wir (Stand 14. Oktober 2026):

Barriere gefunden? Sag uns Bescheid

Wenn dir etwas im Weg steht oder du eine Information in einem anderen Format brauchst, melde dich – wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen:

E-Mail: kontakt@buetic.de (Betreff „Barrierefreiheit“)
Telefon: +49 (0) 3647 5050811 (Montag bis Freitag)
Post: Bütic GmbH, Bahnhofstraße 12, 07381 Pößneck
oder über das Kontaktformular

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach dem BFSG ist in allen Bundesländern zuständig:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anstalt öffentlichen Rechts
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: www.mlbf-barrierefrei.de

Schlichtungsverfahren

Bleibt eine Barriere aus deiner Sicht bestehen, kannst du nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist kostenlos und braucht keinen Anwalt:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de